Mitarbeiterzustimmung

Mit­ar­bei­ter­zu­stim­mung bezeich­net die aus­drück­li­che Ein­wil­li­gung von Beschäf­tig­ten zu bestimm­ten Maß­nah­men oder Rege­lun­gen im Arbeits­ver­hält­nis. Sie ist erfor­der­lich, wenn Ände­run­gen nicht allein durch den Arbeits­ver­trag, Tarif­ver­trä­ge oder gesetz­li­che Vor­schrif­ten abge­deckt sind. Bei­spie­le sind die Zustim­mung zur Nut­zung per­sön­li­cher Daten, zur Ein­füh­rung neu­er Arbeits­zeit­mo­del­le oder zu betrieb­li­chen Ver­ein­ba­run­gen. Die Mit­ar­bei­ter­zu­stim­mung stellt sicher, dass Rech­te und Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten gewahrt blei­ben.