Mitarbeiterzustimmung bezeichnet die ausdrückliche Einwilligung von Beschäftigten zu bestimmten Maßnahmen oder Regelungen im Arbeitsverhältnis. Sie ist erforderlich, wenn Änderungen nicht allein durch den Arbeitsvertrag, Tarifverträge oder gesetzliche Vorschriften abgedeckt sind. Beispiele sind die Zustimmung zur Nutzung persönlicher Daten, zur Einführung neuer Arbeitszeitmodelle oder zu betrieblichen Vereinbarungen. Die Mitarbeiterzustimmung stellt sicher, dass Rechte und Interessen der Beschäftigten gewahrt bleiben.
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