Mikrojobs sind sehr kleine, oft repetitive und unkomplizierte Aufgaben, die in kurzer Zeit erledigt werden können. Sie werden in der Regel über digitale Plattformen an eine Vielzahl von Arbeitskräften vergeben. Typische Beispiele sind das Sortieren von Bildern, das Transkribieren von Audios oder das Kategorisieren von Daten. Die Bezahlung pro Auftrag ist meist sehr gering, weshalb eine Vielzahl von Mikrojobs erledigt werden muss, um einen nennenswerten Verdienst zu erzielen.
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Das richtungsweisende BAG-Urteil 2020 definiert den Arbeitnehmerstatus von Crowdworkern neu. Erfahren Sie mehr über Scheinselbstständigkeit, Sozialversicherungspflichten und die Anpassung von Geschäftsmodellen in der digitalen Plattformökonomie in Deutschland.