Lohn- und Gehaltsgleichheit

Lohn- und Gehalts­gleich­heit bezeich­net den Grund­satz, dass alle Beschäf­tig­ten für die glei­che oder eine gleich­wer­ti­ge Arbeit die­sel­be Ver­gü­tung erhal­ten. Ent­schei­dend ist dabei, dass per­sön­li­che Merk­ma­le wie Geschlecht, Her­kunft oder Alter kei­nen Ein­fluss auf die Höhe des Ver­diens­tes haben dür­fen. Ziel die­ses Prin­zips ist es, unge­recht­fer­tig­te Ent­gelt-Unter­schie­de abzu­bau­en und sozia­le Gerech­tig­keit in der Arbeits­welt zu för­dern. In vie­len Län­dern ist die­ser Anspruch als gesetz­li­ches Recht fest­ge­schrie­ben, um Dis­kri­mi­nie­rung bei der Bezah­lung zu ver­hin­dern.


  • Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG im Arbeitsrecht: Fairness am Arbeitsplatz

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    Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG im Arbeitsrecht: Fairness am Arbeitsplatz

    Stel­len Sie sich vor, Sie arbei­ten hart, lie­fern kon­stant gute Ergeb­nis­se und erwar­ten daher eine Beför­de­rung oder zumin­dest eine Gehalts­er­hö­hung. Doch trotz Ihrer Leis­tun­gen wer­den immer wie­der die­sel­ben Kol­le­gen bevor­zugt. Das sorgt nicht nur für Frus­tra­ti­on, son­dern wirft auch Fra­gen nach der Fair­ness und Gleich­be­hand­lung am Arbeits­platz auf. Der Gleich­be­hand­lungs­grund­satz gemäß Arti­kel 3 des Grund­ge­set­zes…