Kopftuchverbot

Ein Kopf­tuch­ver­bot bezeich­net eine gesetz­li­che Rege­lung, die das Tra­gen von Kopf­tü­chern in bestimm­ten Berei­chen oder für bestimm­te Per­so­nen ver­bie­tet. Es wird oft im Kon­text von Schu­len, öffent­li­chen Ein­rich­tun­gen oder bestimm­ten Beru­fen dis­ku­tiert. Die Befür­wor­ter argu­men­tie­ren, dass ein Kopf­tuch­ver­bot die Neu­tra­li­tät und Gleich­be­rech­ti­gung för­dert, wäh­rend die Geg­ner es als Ein­schrän­kung der Reli­gi­ons­frei­heit und Dis­kri­mi­nie­rung betrachten.


  • /

    EuGH: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann rechtmäßig sein

    Arbeit­ge­ber kön­nen Arbeit­neh­me­rin­nen mus­li­mi­schen Glau­bens in der Euro­päi­schen Uni­on unter Umstän­den das Tra­gen von Kopf­tü­chern unter­sa­gen. Das ent­schied der Euro­päi­sche Gerichts­hof in Luxem­burg am heu­ti­gen Diens­tag, den 14.03.2017. Eine unter­neh­mens­in­ter­ne Regel, die das sicht­ba­re Tra­gen jedes poli­ti­schen, phi­lo­so­phi­schen oder reli­giö­sen Zei­chens ver­bie­tet, stellt nach dem EuGH kei­ne unmit­tel­ba­re Dis­kri­mi­nie­rung dar. Aller­dings bedarf es dafür aber all­ge­mei­ner…