Kopftuch

Ein Kopf­tuch ist ein Klei­dungs­stück, das von Frau­en getra­gen wird, um den Kopf und teil­wei­se auch den Hals zu bede­cken. Es hat ver­schie­de­ne kul­tu­rel­le und reli­giö­se Bedeu­tun­gen und wird in vie­len Län­dern von mus­li­mi­schen Frau­en als Aus­druck ihrer reli­giö­sen Über­zeu­gun­gen getra­gen. Das Kopf­tuch kann in ver­schie­de­nen For­men und Far­ben gestal­tet sein und wird oft als Sym­bol der weib­li­chen Beschei­den­heit und Keusch­heit betrachtet.


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    EuGH: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann rechtmäßig sein

    Arbeit­ge­ber kön­nen Arbeit­neh­me­rin­nen mus­li­mi­schen Glau­bens in der Euro­päi­schen Uni­on unter Umstän­den das Tra­gen von Kopf­tü­chern unter­sa­gen. Das ent­schied der Euro­päi­sche Gerichts­hof in Luxem­burg am heu­ti­gen Diens­tag, den 14.03.2017. Eine unter­neh­mens­in­ter­ne Regel, die das sicht­ba­re Tra­gen jedes poli­ti­schen, phi­lo­so­phi­schen oder reli­giö­sen Zei­chens ver­bie­tet, stellt nach dem EuGH kei­ne unmit­tel­ba­re Dis­kri­mi­nie­rung dar. Aller­dings bedarf es dafür aber all­ge­mei­ner…