KI Arbeitsrecht

KI im Arbeits­recht bezeich­net den geziel­ten Ein­satz Künst­li­cher Intel­li­genz zur Unter­stüt­zung arbeits­recht­li­cher Bera­tung und Ent­schei­dungs­pro­zes­se. Dazu zäh­len z. B. die auto­ma­ti­sier­te Prü­fung von Kün­di­gun­gen, die Ana­ly­se von Arbeits­ver­trä­gen, die Mus­ter­er­ken­nung bei per­so­nel­len Maß­nah­men oder die Aus­wer­tung betrieb­li­cher Regel­wer­ke. KI kann dabei hel­fen, Risi­ken früh­zei­tig zu erken­nen, kom­ple­xe Sach­ver­hal­te struk­tu­riert auf­zu­be­rei­ten und Betriebs­rä­te sowie Arbeit­ge­ber rechts­si­cher zu unter­stüt­zen. Rich­tig ein­ge­setzt, stärkt KI im Arbeits­recht die Effi­zi­enz – ohne den juris­ti­schen Maß­stab zu ersetzen.