IT-Mitbestimmung

IT-Mit­be­stim­mung bezeich­net die Betei­li­gung von Betriebs­rä­ten an der Ein­füh­rung und Gestal­tung von IT-Sys­te­men im Unter­neh­men. Ziel ist es, die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten hin­sicht­lich Daten­schutz, Arbeits­be­din­gun­gen und tech­ni­scher Ver­än­de­run­gen zu wah­ren. Betriebs­rä­te haben das Recht, bei der Aus­wahl, Ein­füh­rung und Nut­zung von IT-Sys­te­men mit­zu­be­stim­men und auf die Aus­ge­stal­tung Ein­fluss zu neh­men. Eine akti­ve IT-Mit­be­stim­mung för­dert Trans­pa­renz und schützt die Rech­te der Arbeit­neh­mer im digi­ta­len Arbeits­um­feld.