Informationsrechte

Infor­ma­ti­ons­rech­te sind die gesetz­li­chen und betrieb­li­chen Ansprü­che von Arbeit­neh­mern und Betriebs­rä­ten auf Zugang zu rele­van­ten Infor­ma­tio­nen im Unter­neh­men. Sie die­nen dazu, Trans­pa­renz zu schaf­fen und eine fun­dier­te Mit­be­stim­mung zu ermög­li­chen. Infor­ma­ti­ons­rech­te umfas­sen bei­spiels­wei­se das Recht auf Ein­sicht in Unter­la­gen, Pro­to­kol­le oder IT-Sys­te­me, sofern dies für die Wahr­neh­mung der Auf­ga­ben erfor­der­lich ist. Eine kla­re Rege­lung der Infor­ma­ti­ons­rech­te för­dert die Zusam­men­ar­beit und schützt die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten.