Handyverbot

Ein Han­dy­ver­bot ist eine offi­zi­el­le Vor­schrift, die die Nut­zung von Mobil­te­le­fo­nen in bestimm­ten Berei­chen oder zu fest­ge­leg­ten Zei­ten unter­sagt. Sol­che Rege­lun­gen wer­den meist ein­ge­setzt, um Ablen­kun­gen zu ver­mei­den, die Kon­zen­tra­ti­on zu för­dern oder die all­ge­mei­ne Sicher­heit zu erhö­hen, wie zum Bei­spiel in Schu­len oder im Stra­ßen­ver­kehr. Je nach Ort kann das Ver­bot ent­we­der das voll­stän­di­ge Aus­schal­ten der Gerä­te oder ledig­lich eine ein­ge­schränk­te Ver­wen­dung vor­se­hen. Ein Ver­stoß gegen die­se Vor­ga­be führt je nach Kon­text zu Kon­se­quen­zen wie Ver­war­nun­gen, Buß­gel­dern oder dem vor­über­ge­hen­den Ein­zug des Geräts.


  • Darf der Arbeitgeber die private Smartphone-Nutzung am Arbeitsplatz verbieten? – Eine Analyse der BAG-Entscheidung

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    Darf der Arbeitgeber die private Smartphone-Nutzung am Arbeitsplatz verbieten? – Eine Analyse der BAG-Entscheidung

    Die Fra­ge, ob Arbeit­ge­ber die pri­va­te Smart­phone-Nut­zung am Arbeits­platz ver­bie­ten dür­fen, ist in der moder­nen Arbeits­welt ein immer wie­der dis­ku­tier­tes The­ma. Die Nut­zung von Smart­phones ist in vie­len Berufs­fel­dern all­ge­gen­wär­tig, doch sie birgt auch das Poten­zi­al für Ablen­kung und Pro­duk­ti­vi­täts­ver­lust. Daher sehen sich Arbeit­ge­ber oft in der Not­wen­dig­keit, kla­re Regeln für die Smart­phone-Nut­zung am Arbeits­platz…