GoBD Konform

GoBD-konforme E-Mail-Archivierung bedeutet, dass E-Mails unveränderbar, vollständig und jederzeit verfügbar gespeichert werden müssen. Die Archivierung muss die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit und Einzelaufzeichnung erfüllen. Zugriffsberechtigungen sind zu regeln und eine Verfahrensdokumentation ist zu erstellen. Nur so akzeptiert das Finanzamt die E-Mail-Archivierung als Beweismittel.