GoBD-konforme E‑Mail-Archivierung bedeutet, dass E‑Mails unveränderbar, vollständig und jederzeit verfügbar gespeichert werden müssen. Die Archivierung muss die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit und Einzelaufzeichnung erfüllen. Zugriffsberechtigungen sind zu regeln und eine Verfahrensdokumentation ist zu erstellen. Nur so akzeptiert das Finanzamt die E‑Mail-Archivierung als Beweismittel.
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E-Mail-Archivierung ist Pflicht! Erfahren Sie alles über Aufbewahrungspflichten nach DSGVO & GoBD für maximale Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen.