Der Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass Personen in vergleichbaren Situationen nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandelt werden dürfen. Er findet Anwendung im Arbeitsrecht, im öffentlichen Recht sowie in anderen Bereichen und soll Diskriminierung verhindern. Arbeitgeber müssen beispielsweise sicherstellen, dass Arbeitnehmer bei Lohn, Beförderung oder anderen betrieblichen Maßnahmen gleich behandelt werden, sofern keine objektiven Unterschiede bestehen. Verstöße gegen diesen Grundsatz können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, etwa durch Klagen wegen Benachteiligung oder Ungleichbehandlung.
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Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten hart, liefern konstant gute Ergebnisse und erwarten daher eine Beförderung oder zumindest eine Gehaltserhöhung. Doch trotz Ihrer Leistungen werden immer wieder dieselben Kollegen bevorzugt. Das sorgt nicht nur für Frustration, sondern wirft auch Fragen nach der Fairness und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz auf. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes…