Das Geschäftsmodell des Crowdworking beruht darauf, komplexe Aufgaben in viele kleine Einheiten zu zerlegen und diese dann über eine Online-Plattform an eine große, dezentralisierte Gruppe von Arbeitskräften, die Crowd, zu vergeben. Unternehmen profitieren von der Geschwindigkeit und Flexibilität, da sie auf einen großen Pool an Arbeitskräften zugreifen können, ohne feste Mitarbeiter einstellen zu müssen. Die Crowdworker wiederum profitieren von der Möglichkeit, flexibel und ortsunabhängig zu arbeiten, was jedoch oft zu einer geringen Bezahlung pro Auftrag und fehlender sozialer Absicherung führt.
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Das richtungsweisende BAG-Urteil 2020 definiert den Arbeitnehmerstatus von Crowdworkern neu. Erfahren Sie mehr über Scheinselbstständigkeit, Sozialversicherungspflichten und die Anpassung von Geschäftsmodellen in der digitalen Plattformökonomie in Deutschland.