Gerichtskosten bezeichnen die Gebühren und Auslagen, die der Staat für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens erhebt. Sie setzen sich aus den eigentlichen Verfahrensgebühren für die Tätigkeit des Gerichts sowie zusätzlichen Ausgaben wie Entschädigungen für Zeugen oder Honoraren für Sachverständige zusammen. In der Regel muss die Partei, die den Prozess verliert, diese Kosten tragen, wobei in manchen Fällen auch eine Aufteilung zwischen den Beteiligten erfolgt. Diese Zahlungen dienen dazu, den finanziellen Aufwand des Staates für die Bereitstellung des Justizsystems teilweise zu decken.

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