Diskriminierungsklage

Eine Dis­kri­mi­nie­rungs­kla­ge ist ein gericht­li­ches Ver­fah­ren, das eine Per­son anstrengt, um Rechts­mit­tel gegen erlit­te­ne Dis­kri­mi­nie­rung zu suchen. Grund­la­ge bil­det oft das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG). Ziel einer Dis­kri­mi­nie­rungs­kla­ge kann die Durch­set­zung von Scha­dens­er­satz und/oder Ent­schä­di­gung sein. Der Klä­ger muss Bewei­se für die Dis­kri­mi­nie­rung vor­le­gen, um die Kla­ge zu begrün­den. Eine vor­he­ri­ge Rechts­be­ra­tung wird emp­foh­len, um die Erfolgs­aus­sich­ten und den Ablauf des Ver­fah­rens zu beurteilen.