Diskriminierung am Arbeitsplatz liegt vor, wenn eine Person aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung benachteiligt wird. Dies kann sich in verschiedenen Formen äußern, beispielsweise durch ungleiche Bezahlung, ungerechtfertigte Benachteiligung bei Beförderungen oder Belästigung. Diskriminierung ist in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten. Betroffene haben das Recht, sich zu beschweren und gegebenenfalls Schadensersatz oder Entschädigung zu fordern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen.
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Diskriminierung am Arbeitsplatz? Erfahren Sie Ihre Rechte nach dem AGG, Schutzmaßnahmen im Betrieb und konkrete Schritte, um sich erfolgreich zu wehren.