Diskriminierung am Arbeitsplatz

Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz liegt vor, wenn eine Per­son auf­grund bestimm­ter Merk­ma­le wie Geschlecht, eth­ni­scher Her­kunft, Reli­gi­on, Alter, sexu­el­ler Ori­en­tie­rung oder Behin­de­rung benach­tei­ligt wird. Dies kann sich in ver­schie­de­nen For­men äußern, bei­spiels­wei­se durch unglei­che Bezah­lung, unge­recht­fer­tig­te Benach­tei­li­gung bei Beför­de­run­gen oder Beläs­ti­gung. Dis­kri­mi­nie­rung ist in Deutsch­land durch das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) ver­bo­ten. Betrof­fe­ne haben das Recht, sich zu beschwe­ren und gege­be­nen­falls Scha­dens­er­satz oder Ent­schä­di­gung zu for­dern. Der Arbeit­ge­ber ist ver­pflich­tet, ein dis­kri­mi­nie­rungs­frei­es Arbeits­um­feld zu schaffen.