Digitale Archivierung

Digi­ta­le Archi­vie­rung umfasst die rechts­si­che­re und dau­er­haf­te Spei­che­rung elek­tro­ni­scher Infor­ma­tio­nen – ins­be­son­de­re E‑Mails, Ver­trä­ge und geschäft­li­che Doku­men­te. Unter­neh­men müs­sen dabei sowohl die Vor­ga­ben der DSGVO als auch die steu­er­recht­li­chen Anfor­de­run­gen nach GoBD beach­ten, um ihre Auf­be­wah­rungs­pflich­ten zu erfül­len. Ins­be­son­de­re die E‑Mail-Archi­vie­rung ist ver­pflich­tend und soll­te mani­pu­la­ti­ons­si­cher, nach­voll­zieh­bar und lang­fris­tig zugäng­lich sein.