Cyberkriminalität

Cyber­kri­mi­na­li­tät umfasst rechts­wid­ri­ge Hand­lun­gen, die unter Nut­zung digi­ta­ler Tech­no­lo­gien began­gen wer­den – etwa das Aus­spä­hen von Daten, Iden­ti­täts­dieb­stahl, Online-Betrug oder Erpres­sung durch Ran­som­wa­re. Sie rich­tet sich sowohl gegen Pri­vat­per­so­nen als auch gegen Unter­neh­men oder staat­li­che Ein­rich­tun­gen und kann erheb­li­chen wirt­schaft­li­chen Scha­den sowie imma­te­ri­el­le Belas­tun­gen ver­ur­sa­chen. Juris­tisch fällt Cyber­kri­mi­na­li­tät unter das Straf­recht, wobei Spe­zi­al­ge­set­ze wie das IT-Sicher­heits­ge­setz oder das Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz ergän­zend wir­ken.