Ein Crowdworker ist eine Person, die über eine digitale Plattform bezahlte Aufgaben für Unternehmen oder Einzelpersonen erledigt. Die Aufträge, auch Gigs genannt, sind oft kleinteilig und können von überall aus erledigt werden. Typischerweise ist ein Crowdworker selbstständig und nicht fest bei einem Unternehmen angestellt, was ihm hohe Flexibilität bei Arbeitszeit und ‑ort ermöglicht, aber auch zu Unsicherheiten bei der sozialen Absicherung führen kann.
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Das richtungsweisende BAG-Urteil 2020 definiert den Arbeitnehmerstatus von Crowdworkern neu. Erfahren Sie mehr über Scheinselbstständigkeit, Sozialversicherungspflichten und die Anpassung von Geschäftsmodellen in der digitalen Plattformökonomie in Deutschland.