Corona-Hilfen bezeichnen staatliche Unterstützungsleistungen, die während der COVID-19-Pandemie zur Abfederung wirtschaftlicher Folgen für Unternehmen bereitgestellt wurden. Dazu gehören Programme wie die Überbrückungshilfen, Soforthilfen und Kurzarbeitergeld, die durch Bundesländer und Bund finanziert wurden. Die Hilfen waren oft an Bedingungen geknüpft und unterlagen beihilferechtlichen Prüfungen durch die EU.

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Das VG Hamburg widerspricht dem OVG Münster: Corona-Überbrückungshilfen dürfen auch nach Ablauf der EU-Frist im Juni 2022 bewilligt werden. Erfahren Sie mehr über das Urteil 16 K 131/24.

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Das EuGH-Urteil TOODE (C-653/23) definiert den Zeitpunkt der Beihilfegewährung neu und korrigiert die deutsche Rechtsprechung zu Corona-Hilfen.

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OVG NRW verschärft Maßstäbe für Corona-Überbrückungshilfen nach dem 30.06.2022. Warum keine pauschalen Rückforderungen drohen und was Unternehmen jetzt wissen müssen.