Chancengleichheit

Chancengleichheit bedeutet, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht oder ihrem sozialen Hintergrund die gleichen Startbedingungen und Zugangsmöglichkeiten zu Bildung und Erfolg haben. Der individuelle Lebensweg soll dabei allein auf persönlichen Fähigkeiten und Leistungen basieren, statt durch unbeeinflussbare Faktoren vorbestimmt zu sein. Ziel ist es, strukturelle Barrieren abzubauen, damit jeder Einzelne sein Potenzial unter fairen Bedingungen voll entfalten kann.


  • Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG im Arbeitsrecht: Fairness am Arbeitsplatz

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    Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG im Arbeitsrecht: Fairness am Arbeitsplatz

    Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten hart, liefern konstant gute Ergebnisse und erwarten daher eine Beförderung oder zumindest eine Gehaltserhöhung. Doch trotz Ihrer Leistungen werden immer wieder dieselben Kollegen bevorzugt. Das sorgt nicht nur für Frustration, sondern wirft auch Fragen nach der Fairness und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz auf. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes…