C-188/15

C‑188/15 ist die Bezeich­nung für ein Gerichts­ver­fah­ren vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH). Es han­delt sich um eine Rechts­sa­che, bei der es um die Aus­le­gung oder Anwen­dung des EU-Rechts geht. Die Num­mer C‑188/15 dient zur ein­deu­ti­gen Iden­ti­fi­zie­rung des Falls und ermög­licht es, ihn von ande­ren Ver­fah­ren zu unter­schei­den. Der Out­put bezieht sich auf das Ergeb­nis oder die Ent­schei­dung, die im Rah­men des Ver­fah­rens getrof­fen wurde.


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    EuGH: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann rechtmäßig sein

    Arbeit­ge­ber kön­nen Arbeit­neh­me­rin­nen mus­li­mi­schen Glau­bens in der Euro­päi­schen Uni­on unter Umstän­den das Tra­gen von Kopf­tü­chern unter­sa­gen. Das ent­schied der Euro­päi­sche Gerichts­hof in Luxem­burg am heu­ti­gen Diens­tag, den 14.03.2017. Eine unter­neh­mens­in­ter­ne Regel, die das sicht­ba­re Tra­gen jedes poli­ti­schen, phi­lo­so­phi­schen oder reli­giö­sen Zei­chens ver­bie­tet, stellt nach dem EuGH kei­ne unmit­tel­ba­re Dis­kri­mi­nie­rung dar. Aller­dings bedarf es dafür aber all­ge­mei­ner…