C‑157/15 ist die Bezeichnung für ein Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es handelt sich um eine Rechtssache, bei der es um die Auslegung oder Anwendung des EU-Rechts geht. Die Nummer C‑157/15 dient zur eindeutigen Identifizierung des Falls und ermöglicht es, ihn von anderen Verfahren zu unterscheiden.
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Arbeitgeber können Arbeitnehmerinnen muslimischen Glaubens in der Europäischen Union unter Umständen das Tragen von Kopftüchern untersagen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am heutigen Dienstag, den 14.03.2017. Eine unternehmensinterne Regel, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbietet, stellt nach dem EuGH keine unmittelbare Diskriminierung dar. Allerdings bedarf es dafür aber allgemeiner…