Das Betriebsratsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des kollektiven Arbeitsrechts und regelt die Bildung, Struktur sowie die Befugnisse der Arbeitnehmervertretung in privaten Unternehmen. Die zentrale gesetzliche Grundlage hierfür ist das Betriebsverfassungsgesetz, welches die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat definiert. Es legt fest, bei welchen betrieblichen Entscheidungen die Belegschaft durch Informations-, Anhörungs- oder Mitbestimmungsrechte aktiv mitwirken kann. Ziel dieses Rechtsgebiets ist es, einen fairen Interessenausgleich zu schaffen und die demokratische Teilhabe der Beschäftigten im Betrieb zu sichern.