Betriebsratskompetenzen bezeichnen die gesetzlich verankerten Befugnisse und Aufgaben, die dem Betriebsrat zur Interessenvertretung der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zustehen. Diese Rechte basieren in Deutschland primär auf dem Betriebsverfassungsgesetz und definieren den rechtlichen Handlungsrahmen der Arbeitnehmervertreter. Die Kompetenzen unterteilen sich dabei in verschiedene Stufen, die von einfachen Informations- und Anhörungsrechten bis hin zur echten Mitbestimmung bei sozialen, personellen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten reichen. Ziel dieser Kompetenzen ist es, eine ausgewogene Mitwirkung der Arbeitnehmer an betrieblichen Entscheidungsprozessen zu gewährleisten.