Betriebsrat Zustimmung

Betriebs­rat-Zustim­mung bezeich­net die recht­lich erfor­der­li­che Ein­wil­li­gung des Betriebs­rats bei bestimm­ten per­so­nel­len Ein­zel­maß­nah­men im Betrieb. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re Ein­stel­lun­gen, Ein­grup­pie­run­gen, Umgrup­pie­run­gen und Kün­di­gun­gen, wie sie im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz gere­gelt sind. Ohne die­se Zustim­mung darf der Arbeit­ge­ber ent­spre­chen­de Maß­nah­men grund­sätz­lich nicht wirk­sam umset­zen. Ziel ist es, die Mit­be­stim­mungs­rech­te der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung zu sichern und die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten zu wah­ren.