Betriebsrat-Zustimmung bezeichnet die rechtlich erforderliche Einwilligung des Betriebsrats bei bestimmten personellen Einzelmaßnahmen im Betrieb. Dazu zählen insbesondere Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Kündigungen, wie sie im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind. Ohne diese Zustimmung darf der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen grundsätzlich nicht wirksam umsetzen. Ziel ist es, die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung zu sichern und die Interessen der Beschäftigten zu wahren.
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