BerH

BerH ist die Abkürzung für Beratungshilfe, eine staatliche Leistung, die Menschen mit geringem Einkommen Zugang zu rechtlichem Rat und Vertretung außerhalb gerichtlicher Verfahren ermöglicht. Sie dient dazu, finanzielle Hürden abzubauen, damit Bürger ihre Rechte wahrnehmen können. Die Kosten für die anwaltliche Beratung werden dabei ganz oder teilweise vom Staat übernommen. Ein Antrag ist in der Regel beim zuständigen Amtsgericht zu stellen.