Beratungshilfe

Beratungshilfe ist eine staatliche Leistung für Menschen mit geringem Einkommen, die rechtlichen Rat oder Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens benötigen. Sie ermöglicht den Zugang zu anwaltlicher Beratung in verschiedenen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel im Sozialrecht oder Mietrecht. Die Kosten für die Rechtsberatung werden dabei ganz oder teilweise vom Staat übernommen, um sicherzustellen, dass auch finanziell schwache Personen ihre Rechte wahrnehmen können. Ein Antrag auf Beratungshilfe muss in der Regel beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden.