Das Beihilferecht umfasst die rechtlichen Regelungen, die staatliche Unterstützungen an Unternehmen kontrollieren und beschränken, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu verhindern. Es basiert auf den Artikeln 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und untersagt grundsätzlich staatliche Beihilfen, sofern sie nicht ausdrücklich zugelassen sind. Im Kontext der Corona-Pandemie spielte das Beihilferecht eine zentrale Rolle bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Hilfsprogrammen wie den Überbrückungshilfen.

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Das VG Hamburg widerspricht dem OVG Münster: Corona-Überbrückungshilfen dürfen auch nach Ablauf der EU-Frist im Juni 2022 bewilligt werden. Erfahren Sie mehr über das Urteil 16 K 131/24.

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Das EuGH-Urteil TOODE (C-653/23) definiert den Zeitpunkt der Beihilfegewährung neu und korrigiert die deutsche Rechtsprechung zu Corona-Hilfen.

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OVG NRW verschärft Maßstäbe für Corona-Überbrückungshilfen nach dem 30.06.2022. Warum keine pauschalen Rückforderungen drohen und was Unternehmen jetzt wissen müssen.