Beihilfegewährung

Beihilfegewährung bezeichnet die Gewährung finanzieller Unterstützung durch den Staat an Unternehmen oder Personen. Im Kontext der Corona-Hilfen war dies oft mit strengen Auflagen und Beihilferechtlichen Vorgaben verbunden. Das EuGH-Urteil TOODE hat hier die zeitliche Komponente der Gewährung neu definiert. Die Regelungen sind komplex und betreffen die Rückforderung bei Verstößen.