Beförderung

Der Begriff Beför­de­rung bezeich­net zum einen den beruf­li­chen Auf­stieg eines Mit­ar­bei­ters in eine höhe­re Posi­ti­on inner­halb eines Unter­neh­mens. Die­ser Schritt geht in der Regel mit mehr Ver­ant­wor­tung, neu­en Auf­ga­ben und einer Gehalts­er­hö­hung ein­her. Zum ande­ren beschreibt das Wort im Trans­port­we­sen die Orts­ver­än­de­rung von Per­so­nen oder Gütern mit­hil­fe von Ver­kehrs­mit­teln. In bei­den Kon­tex­ten steht der Begriff somit für eine Ver­än­de­rung des aktu­el­len Sta­tus oder Stand­or­tes.


  • Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG im Arbeitsrecht: Fairness am Arbeitsplatz

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    Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG im Arbeitsrecht: Fairness am Arbeitsplatz

    Stel­len Sie sich vor, Sie arbei­ten hart, lie­fern kon­stant gute Ergeb­nis­se und erwar­ten daher eine Beför­de­rung oder zumin­dest eine Gehalts­er­hö­hung. Doch trotz Ihrer Leis­tun­gen wer­den immer wie­der die­sel­ben Kol­le­gen bevor­zugt. Das sorgt nicht nur für Frus­tra­ti­on, son­dern wirft auch Fra­gen nach der Fair­ness und Gleich­be­hand­lung am Arbeits­platz auf. Der Gleich­be­hand­lungs­grund­satz gemäß Arti­kel 3 des Grund­ge­set­zes…