Bedürftigkeit im rechtlichen Sinne bedeutet, dass eine Person nicht in der Lage ist, die Kosten für eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung aus eigenen Mitteln zu tragen. Dies wird in der Regel anhand des Einkommens, Vermögens und der familiären Belastungen geprüft. Sie ist eine Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe. Ziel ist es, allen Bürgern den Zugang zum Recht zu ermöglichen, unabhängig von ihrer finanziellen Situation.

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Erfahren Sie, wie Sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe (BerH/PKH) beantragen. Der Artikel erklärt Anspruch, Einkommensgrenzen, Berechnung der Bedürftigkeit und den Weg zur Rechtswahrung.