BAG Urteil 2020

Das BAG-Urteil aus dem Jahr 2020 bezieht sich zumeist auf die weg­wei­sen­de Ent­schei­dung zum Sta­tus von Crowd­wor­kern, nach der Nut­zer von Online-Platt­for­men unter bestimm­ten Bedin­gun­gen als regu­lä­re Arbeit­neh­mer ein­zu­stu­fen sind. Das Bun­des­ar­beits­ge­richt stell­te klar, dass eine abhän­gi­ge Beschäf­ti­gung vor­liegt, wenn die Platt­form die Auf­trags­ver­ga­be und ‑abwick­lung so detail­liert steu­ert, dass der Arbei­ten­de fak­tisch fremd­be­stimmt und wei­sungs­ge­bun­den han­delt. Durch die­ses Urteil erhiel­ten Platt­form­be­schäf­tig­te erst­mals Anspruch auf arbeits­recht­li­che Schutz­rech­te wie Min­dest­lohn oder Kün­di­gungs­schutz, sofern eine ent­spre­chen­de orga­ni­sa­to­ri­sche Ein­bin­dung nach­weis­bar ist. Damit setz­te das Gericht ein wich­ti­ges Signal gegen Schein­selbst­stän­dig­keit in der moder­nen Digi­tal­wirt­schaft.