Archivierungspflicht

Die Archi­vie­rungs­pflicht schreibt vor, dass bestimm­te Doku­men­te und Daten über einen fest­ge­leg­ten Zeit­raum auf­zu­be­wah­ren sind. Dies dient der Nach­voll­zieh­bar­keit von Geschäfts­pro­zes­sen, der Erfül­lung steu­er­li­cher Pflich­ten und der Beweis­si­che­rung im Streit­fall. Die genau­en Auf­be­wah­rungs­fris­ten und ‑arten sind gesetz­lich gere­gelt und vari­ie­ren je nach Art des Dokuments.