Arbeitsrecht 4.0

Arbeits­recht 4.0 beschreibt die Wei­ter­ent­wick­lung des klas­si­schen Arbeits­rechts im Kon­text der digi­ta­len Trans­for­ma­ti­on und neu­en Tech­no­lo­gien. Es bezieht sich auf recht­li­che Fra­gen rund um mobi­le Arbeit, KI-Ein­satz, Daten­schutz und algo­rith­mi­sche Ent­schei­dungs­pro­zes­se. Ziel ist es, moder­ne Arbeits­for­men recht­lich zu erfas­sen und fai­re Bedin­gun­gen für Beschäf­tig­te zu sichern. Dabei ste­hen Fle­xi­bi­li­tät, Trans­pa­renz und Mit­be­stim­mung im Mit­tel­punkt.