Arbeitsbeziehung

Eine Arbeits­be­zie­hung beschreibt das recht­li­che und sozia­le Ver­hält­nis zwi­schen einem Arbeit­ge­ber und einem Arbeit­neh­mer. Sie basiert auf einem Arbeits­ver­trag und legt die gegen­sei­ti­gen Rech­te und Pflich­ten fest, wie die Leis­tung von Arbeit gegen Lohn­zah­lung. Die­se Bezie­hung ist in der Regel durch die per­sön­li­che Abhän­gig­keit des Arbeit­neh­mers vom Arbeit­ge­ber gekenn­zeich­net, der das Wei­sungs­recht über Ort, Zeit, Inhalt und Durch­füh­rung der Arbeit hat.