Eine Arbeitsbeziehung beschreibt das rechtliche und soziale Verhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Sie basiert auf einem Arbeitsvertrag und legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest, wie die Leistung von Arbeit gegen Lohnzahlung. Diese Beziehung ist in der Regel durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet, der das Weisungsrecht über Ort, Zeit, Inhalt und Durchführung der Arbeit hat.
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Das richtungsweisende BAG-Urteil 2020 definiert den Arbeitnehmerstatus von Crowdworkern neu. Erfahren Sie mehr über Scheinselbstständigkeit, Sozialversicherungspflichten und die Anpassung von Geschäftsmodellen in der digitalen Plattformökonomie in Deutschland.