Arbeitsbeziehung

Eine Arbeitsbeziehung beschreibt das rechtliche und soziale Verhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Sie basiert auf einem Arbeitsvertrag und legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest, wie die Leistung von Arbeit gegen Lohnzahlung. Diese Beziehung ist in der Regel durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet, der das Weisungsrecht über Ort, Zeit, Inhalt und Durchführung der Arbeit hat.