Arbeitnehmerüberwachung

Arbeit­neh­mer­über­wa­chung bezeich­net die Kon­trol­le und Über­prü­fung von Arbeits­kräf­ten durch den Arbeit­ge­ber, um die Ein­hal­tung von Arbeits­vor­schrif­ten und die Effi­zi­enz der Arbeits­leis­tung sicher­zu­stel­len. Sie umfasst Maß­nah­men wie Video­über­wa­chung, Zeit­er­fas­sung und die Über­prü­fung von Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln. Dabei müs­sen jedoch stets die gesetz­li­chen Daten­schutz­be­stim­mun­gen und Per­sön­lich­keits­rech­te der Arbeit­neh­mer gewahrt wer­den.