Arbeitnehmerstatus

Der Arbeit­neh­mer­sta­tus beschreibt das Rechts­ver­hält­nis einer Per­son, die in per­sön­li­cher Abhän­gig­keit von einem Arbeit­ge­ber steht. Wesent­li­che Kri­te­ri­en sind Wei­sungs­ge­bun­den­heit bezüg­lich Ort, Zeit, Inhalt und Durch­füh­rung der Arbeit sowie die Ein­glie­de­rung in die betrieb­li­che Orga­ni­sa­ti­on. Die­ser Sta­tus ist ent­schei­dend, da er den Anspruch auf gesetz­li­che Schutz­rech­te wie Min­dest­lohn, Kün­di­gungs­schutz und Sozi­al­ver­si­che­run­gen begrün­det. Eine Abwei­chung von die­sen Merk­ma­len kann zur Ein­stu­fung als Schein­selbst­stän­di­ger füh­ren.