Der Arbeitnehmerstatus beschreibt das Rechtsverhältnis einer Person, die in persönlicher Abhängigkeit von einem Arbeitgeber steht. Wesentliche Kriterien sind Weisungsgebundenheit bezüglich Ort, Zeit, Inhalt und Durchführung der Arbeit sowie die Eingliederung in die betriebliche Organisation. Dieser Status ist entscheidend, da er den Anspruch auf gesetzliche Schutzrechte wie Mindestlohn, Kündigungsschutz und Sozialversicherungen begründet. Eine Abweichung von diesen Merkmalen kann zur Einstufung als Scheinselbstständiger führen.
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Das richtungsweisende BAG-Urteil 2020 definiert den Arbeitnehmerstatus von Crowdworkern neu. Erfahren Sie mehr über Scheinselbstständigkeit, Sozialversicherungspflichten und die Anpassung von Geschäftsmodellen in der digitalen Plattformökonomie in Deutschland.