Anwaltskosten

Anwaltskosten umfassen alle Gebühren und Auslagen, die ein Rechtsanwalt für seine rechtliche Beratung oder Vertretung in Rechnung stellt. Sie setzen sich aus dem Honorar für die erbrachte Arbeitsleistung sowie den entstandenen Sachkosten wie Porto, Kopien oder Reisekosten zusammen. Die Höhe der Vergütung richtet sich in Deutschland entweder nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Je nach Fall und Ausgang eines Rechtsstreits müssen diese Kosten vom Mandanten selbst, der Gegenseite oder einer Rechtsschutzversicherung getragen werden.