Anspruch

Ein Anspruch bezeichnet das Recht einer Person, von einer anderen Person ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Dies kann sich aus einem Vertrag, Gesetz oder anderen Rechtsgrundlagen ergeben. Es ist die rechtlich durchsetzbare Forderung auf eine Leistung. Ansprüche sind ein zentraler Bestandteil des Zivilrechts und bilden die Grundlage vieler rechtlicher Auseinandersetzungen.