Anhörungsrecht

Das Anhörungsrecht ist ein grundlegender rechtsstaatlicher Grundsatz, der Betroffenen das Recht einräumt, sich vor einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern. In Deutschland ist dieser Anspruch insbesondere durch Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes als Grundrecht auf rechtliches Gehör verankert. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die entscheidende Stelle die Argumente der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und in ihre Erwägungen einbezieht, um Willkür zu verhindern. Damit wird die betroffene Person aktiv an dem sie betreffenden Verfahren beteiligt und nicht bloß zum Objekt staatlichen Handelns gemacht.