Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) ist ein deut­sches Gesetz, das Benach­tei­li­gun­gen aus Grün­den der Ras­se oder wegen der eth­ni­schen Her­kunft, des Geschlechts, der Reli­gi­on oder Welt­an­schau­ung, einer Behin­de­rung, des Alters oder der sexu­el­len Iden­ti­tät ver­hin­dern oder besei­ti­gen soll. Es gilt vor allem im Arbeits­le­ben, aber auch bei All­tags­ge­schäf­ten wie der Woh­nungs­su­che oder dem Restau­rant­be­such. Ziel des AGG ist es, die Gleich­stel­lung zu för­dern und Dis­kri­mi­nie­rung zu ver­hin­dern, um eine inklu­si­ve Gesell­schaft zu schaf­fen. Betrof­fe­ne kön­nen bei Ver­stö­ßen Scha­dens­er­satz oder Ent­schä­di­gung fordern.