16 K 131/24

16 K 131/24 ist ein Gerichtsaktenzeichen des Verwaltungsgerichts Hamburg. Es bezieht sich auf ein Verfahren zur Überbrückungshilfe im Kontext der Corona-Pandemie. Das Gericht hat hiermit entschieden, dass Überbrückungshilfen auch nach Ablauf der EU-Frist im Juni 2022 bewilligt werden dürfen. Dieses Urteil widerspricht der Rechtsauffassung des OVG Münster.