Wie läuft eine Erstberatung bei der ibp.Kanzlei ab?

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Eine Erstberatung bei der ibp.Kanzlei dient dazu, Ihre arbeitsrechtliche Situation zu analysieren, Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen und eine Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln. Eine Erstberatung dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten, je nach Komplexität Ihrer Angelegenheit.

Bei einer Erstberatung werden Sie von einem qualifizierten Rechtsanwalt oder einer qualifizierten Rechtsanwältin der ibp.Kanzlei beraten, der oder die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat. Sie können dabei zwischen einer persönlichen Beratung in der Kanzlei oder einer telefonischen Beratung wählen.

Bei einer Erstberatung werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin stellt sich vor und erklärt Ihnen den Ablauf und die Kosten der Erstberatung.
  • Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin fragt Sie nach Ihrem Anliegen und hört Ihnen aufmerksam zu.
  • Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin prüft die von Ihnen mitgebrachten oder zugesandten Unterlagen, wie zum Beispiel Ihren Arbeitsvertrag, Ihre Kündigung, Ihr Arbeitszeugnis oder Ihre Abmahnung.
  • Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin erläutert Ihnen die rechtliche Lage, Ihre Rechte und Pflichten, Ihre Erfolgsaussichten und Ihre Risiken.
  • Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin schlägt Ihnen eine geeignete Vorgehensweise vor, wie zum Beispiel eine außergerichtliche Einigung, eine Kündigungsschutzklage, eine Abfindungsverhandlung oder eine Zeugnisberichtigung.
  • Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin beantwortet Ihre Fragen und klärt Ihre Zweifel.
  • Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte. Wenn Sie möchten, können Sie den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin mit der weiteren Vertretung Ihrer Angelegenheit beauftragen.

Eine Erstberatung bei der ibp.Kanzlei ist vertraulich und unverbindlich. Sie entscheiden selbst, ob Sie den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin mit der weiteren Vertretung Ihrer Angelegenheit beauftragen wollen oder nicht.