Was kostet eine Erstberatung bei der ibp.Kanzlei?

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Die Kos­ten für eine Erst­be­ra­tung bei der ibp.Kanzlei rich­ten sich nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) und dem Gegen­stands­wert Ihrer Ange­le­gen­heit. Der Gegen­stands­wert ist der Wert, den Ihre Ange­le­gen­heit für Sie hat oder haben könn­te. Er wird in der Regel nach Ihrem Brut­to­mo­nats­ge­halt berech­net. Die Höhe der Kos­ten für eine Erst­be­ra­tung kann daher je nach Ein­zel­fall variieren.

Die ibp.Kanzlei bie­tet Ihnen jedoch eine trans­pa­ren­te und fai­re Kos­ten­struk­tur an. Die Kos­ten für eine Erst­be­ra­tung betra­gen bei der ibp.Kanzlei maxi­mal 190 Euro zuzüg­lich Mehr­wert­steu­er, unab­hän­gig vom Gegen­stands­wert. Das bedeu­tet, dass Sie nie mehr als 226,10 Euro für eine Erst­be­ra­tung bezah­len müssen.

Wenn Sie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung haben, über­nimmt die­se in der Regel die Kos­ten für eine Erst­be­ra­tung bei der ibp.Kanzlei. Wenn Sie kei­ne Rechts­schutz­ver­si­che­rung haben, kön­nen Sie unter Umstän­den einen Anspruch auf Bera­tungs­hil­fe haben. Bera­tungs­hil­fe ist eine staat­li­che Unter­stüt­zung für Per­so­nen mit gerin­gem Ein­kom­men, die sich kei­ne anwalt­li­che Bera­tung leis­ten kön­nen. Wenn Sie Bera­tungs­hil­fe bean­tra­gen wol­len, müs­sen Sie einen Antrag beim Amts­ge­richt Ihres Wohn­sit­zes stel­len und einen Berech­ti­gungs­schein erhal­ten. Mit die­sem Berech­ti­gungs­schein kön­nen Sie sich dann an die ibp.Kanzlei wen­den und Sie zah­len nur eine Eigen­be­tei­li­gung von 15 Euro.

Die ibp.Kanzlei berät Sie ger­ne über die Kos­ten für eine Erst­be­ra­tung und die Mög­lich­kei­ten der Kos­ten­über­nah­me oder ‑redu­zie­rung.