Als Arbeitnehmer haben Sie verschiedene Rechte im Arbeitsverhältnis, die sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag, dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Arbeitsrecht und anderen Gesetzen ergeben. Zu Ihren Rechten gehören zum Beispiel:
- Das Recht auf eine angemessene Vergütung für Ihre Arbeitsleistung
- Das Recht auf eine geregelte Arbeitszeit und ausreichende Pausen
- Das Recht auf Urlaub und Erholung
- Das Recht auf Schutz vor gesundheitlichen Gefahren und Unfällen am Arbeitsplatz
- Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung
- Das Recht auf Mitbestimmung und Information durch den Betriebsrat
- Das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Das Recht auf Kündigungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen
Diese Rechte sind jedoch nicht absolut und können durch den Arbeitsvertrag, einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder den Arbeitgeber eingeschränkt oder modifiziert werden.
Außerdem haben Sie als Arbeitnehmer auch Pflichten im Arbeitsverhältnis, wie zum Beispiel:
- Die Pflicht, Ihre Arbeitsleistung nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen
- Die Pflicht, die Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen, soweit sie nicht rechtswidrig oder unzumutbar sind
- Die Pflicht, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren und keine Konkurrenztätigkeit auszuüben
- Die Pflicht, das Betriebsgeheimnis zu bewahren und keine vertraulichen Informationen weiterzugeben
- Die Pflicht, sich loyal und kollegial gegenüber dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern zu verhalten
Wenn Sie Fragen zu Ihren konkreten Rechten oder Pflichten als Arbeitnehmer haben, können Sie sich gerne an die ibp.Kanzlei wenden. Wir beraten Sie gerne individuell und kompetent.