Wir stehen Betriebsräten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts zur Verfügung. Mit unserer Hilfe können Sie die Personalpolitik Ihres Unternehmens mitgestalten und Ihre Mitbestimmungsrechte sichern. Beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen beraten und begleiten wir Sie mit unserer Expertise in der Einigungsstelle und helfen, die Rechte Ihrer Belegschaft bei Umstrukturierungen und Reorganisationen zu wahren.
Unsere langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten, Arbeitnehmern und Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Fragen ermöglicht es uns, Ihnen umfassende Unterstützung zu bieten. Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Beratung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Beratung zu Mitbestimmungsrechten
- Vorbereitung und Vertretung in Einigungsstellenverfahren
- Beratung und Vertretung in Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren
Wenn Sie Fragen haben oder unsere Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
Schulung von Betriebsräten zu arbeitsrechtlichen Themen, Betriebsverfassungsrecht und mehr
Ohne eine profunde Schulung der Mitglieder des Betriebsrats zu betriebsverfassungs‑, tarif- und arbeitsrechtlichen Themen bleibt der Betriebsrat dem Arbeitgeber weit unterlegen. Betriebsratsmitglieder haben gemäß § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG ein Recht auf umfassende Schulung zu diesen Themen.
Über unseren Kooperationspartner ibp.Akademie führen wir bundesweit Schulungen für Betriebsräte durch, entweder als offene Schulung an verschiedenen Orten, als Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort, in unserem Schulungszentrum in Bochum oder als Outhouse-Schulung, wo auch immer Sie möchten, je nach Wunsch der Teilnehmer.
Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung besuchen Sie bitte unsere Kontaktseite.