Wettbewerbsrecht

Das Wett­be­werbs­recht regelt den fai­ren wirt­schaft­li­chen Wett­be­werb zwi­schen Unter­neh­men und schützt Verbraucher:innen vor irre­füh­ren­den Geschäfts­prak­ti­ken. Es ver­bie­tet unter ande­rem unlau­te­re Wer­bung, geziel­te Behin­de­run­gen von Mit­be­wer­bern oder die Aus­nut­zung geschäft­li­cher Uner­fah­ren­heit. Für SEO-Agen­tu­ren bedeu­tet das bei­spiels­wei­se: Kei­ne irre­füh­ren­den Erfolgs­ver­spre­chen, kei­ne unzu­läs­si­ge Key­word-Nut­zung (z. B. frem­de Mar­ken) und kei­ne Schleich­wer­bung. Ver­stö­ße kön­nen Abmah­nun­gen oder gericht­li­che Kon­se­quen­zen nach sich zie­hen.