Das Wettbewerbsrecht regelt den fairen wirtschaftlichen Wettbewerb zwischen Unternehmen und schützt Verbraucher:innen vor irreführenden Geschäftspraktiken. Es verbietet unter anderem unlautere Werbung, gezielte Behinderungen von Mitbewerbern oder die Ausnutzung geschäftlicher Unerfahrenheit. Für SEO-Agenturen bedeutet das beispielsweise: Keine irreführenden Erfolgsversprechen, keine unzulässige Keyword-Nutzung (z. B. fremde Marken) und keine Schleichwerbung. Verstöße können Abmahnungen oder gerichtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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Erfahren Sie, welche rechtlichen Fallstricke SEO-Agenturen kennen müssen: Verträge, Haftung, DSGVO und Wettbewerbsrecht.