Ein unzumutbares Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für eine der Parteien aufgrund besonderer Umstände nicht mehr tragbar ist. Gründe können etwa massive Pflichtverletzungen, fortgesetzte Diskriminierung, Mobbing, gesundheitliche Gefährdungen oder schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers sein. In solchen Fällen kann eine außerordentliche Kündigung oder die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein. Der Begriff wird vor allem im Arbeitsrecht verwendet, um untragbare Belastungen rechtlich einzuordnen.