Unzumutbares Arbeitsverhältnis

Ein unzu­mut­ba­res Arbeits­ver­hält­nis liegt vor, wenn die Fort­set­zung des Arbeits­ver­hält­nis­ses für eine der Par­tei­en auf­grund beson­de­rer Umstän­de nicht mehr trag­bar ist. Grün­de kön­nen etwa mas­si­ve Pflicht­ver­let­zun­gen, fort­ge­setz­te Dis­kri­mi­nie­rung, Mob­bing, gesund­heit­li­che Gefähr­dun­gen oder schwer­wie­gen­des Fehl­ver­hal­ten des Arbeit­ge­bers oder Arbeit­neh­mers sein. In sol­chen Fäl­len kann eine außer­or­dent­li­che Kün­di­gung oder die Auf­lö­sung des Arbeits­ver­hält­nis­ses gerecht­fer­tigt sein. Der Begriff wird vor allem im Arbeits­recht ver­wen­det, um untrag­ba­re Belas­tun­gen recht­lich ein­zu­ord­nen.