Der Begriff „Kanzlei geschlossen“ bedeutet, dass die Geschäftsräume eines Rechtsanwalts, Notars oder Steuerberaters für den Publikumsverkehr und den regulären Arbeitsbetrieb vorübergehend nicht zugänglich sind. Dies kann aufgrund von Urlaub, Feiertagen, Fortbildungen oder unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit der Fall sein. Während dieser Zeit findet keine persönliche Beratung statt, und die telefonische sowie elektronische Erreichbarkeit ist meist eingeschränkt oder vollständig eingestellt. In der Regel wird über einen Aushang oder eine automatische Nachricht auf die Schließung sowie auf eine eventuelle Vertretung für dringende Fristsachen hingewiesen.