Kanzlei geschlossen

Der Begriff „Kanzlei geschlossen“ bedeutet, dass die Geschäftsräume eines Rechtsanwalts, Notars oder Steuerberaters für den Publikumsverkehr und den regulären Arbeitsbetrieb vorübergehend nicht zugänglich sind. Dies kann aufgrund von Urlaub, Feiertagen, Fortbildungen oder unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit der Fall sein. Während dieser Zeit findet keine persönliche Beratung statt, und die telefonische sowie elektronische Erreichbarkeit ist meist eingeschränkt oder vollständig eingestellt. In der Regel wird über einen Aushang oder eine automatische Nachricht auf die Schließung sowie auf eine eventuelle Vertretung für dringende Fristsachen hingewiesen.


  • 🎆 Danke 2025 – willkommen 2026! 🎆

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    🎆 Danke 2025 – willkommen 2026! 🎆

    Die ibp.Kanzlei bedankt sich herzlich für Ihr Vertrauen im Jahr 2025 und wünscht Ihnen einen guten Rutsch sowie einen erfolgreichen Start in 2026. ✨ 🗓️ Hinweis zur Erreichbarkeit: Wir sind bis einschließlich 11.01.2026 nicht erreichbar und ab Montag, 12.01.2026 wieder für Sie da. ✅ ⏳ Wichtig bei Fristsachen: Arbeitsrechtliche Fristen (z.B. nach Zugang einer Kündigung)…