Geschäftsführer-Fehlverhalten

Geschäfts­füh­rer-Fehl­ver­hal­ten bezeich­net Hand­lun­gen oder Unter­las­sun­gen eines Geschäfts­füh­rers, die gegen gesetz­li­che Pflich­ten, die Sat­zung der Gesell­schaft oder die Sorg­falts­pflich­ten eines ordent­li­chen Geschäfts­manns ver­sto­ßen. Dazu zäh­len etwa Pflicht­ver­let­zun­gen im Finanz- und Steu­er­we­sen, Miss­ach­tung von Com­pli­ance-Regeln, unzu­läs­si­ge Geschäf­te oder grob fahr­läs­si­ge Ent­schei­dun­gen. Sol­ches Fehl­ver­hal­ten kann zu per­sön­li­cher Haf­tung, Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen oder straf­recht­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren. Der Begriff wird vor allem im Gesell­schafts­recht und in der Unter­neh­mens­füh­rung ver­wen­det.